AGBs

Zurück zum Impressum

 

Benutzung der The Office Club (TOC) Konferenzräume



Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand 01.04.2010)

 

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz- und Besprechungsräumen im The Office Club (TOC) zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminaren, Tagungen, Präsentationen, Besprechungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen durch TOC. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, sofern und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. In allen anderen Fällen gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von TOC.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Kunde kann auf der Reservierungsseite der TOC-Internetseite einen Konferenzraum für einen oder mehrere bestimmte Tage reservieren. Die Reservierung stellt ein Angebot im Sinn von §§ 145ff. BGB zum Abschluss eines Nutzungsvertrages dar. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die erfolgreiche Reservierung bei Abschluss des Reservierungsvorganges durch Bekanntgabe eines Reservierungscodes online bestätigt wird.

2.2. TOC behält sich im Einzelfall das Recht vor, bei Vorliegen sachlicher Gründe Reservierungen nicht zu bestätigen.

2.3. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Vertragspartner ist die The Office Club GmbH, Mainzer Landstr. 49, 60329 Frankfurt.

3. Preise, Zahlungsmodalitäten

3.1. Die Leistungen und Tarife richten sich nach der aktuellen Preisliste des jeweiligen TOC.

3.2. Die ausgezeichneten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und werden im Rahmen des Reservierungsvorgangs vor Nutzung der Räume bezahlt.

3.3. Die Nutzungsgebühr ist vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung per von TOC akzeptierter Kreditkarte zu entrichten. Der Kunde erteilt TOC dazu bei Reservierung des Konferenz- bzw. Besprechungsraums die Belastungsermächtigung für sein Kreditkartenkonto. Die erteilte Ermächtigung erstreckt sich auf die Einziehung etwaiger Mehrbeträge, deren Zahlung TOC aufgrund dieser Bedingungen vom Kunden verlangen kann.

3.4. Hat TOC die vom Kunden getätigte Reservierung durch Bekanntgabe eines Reservierungscodes bestätigt, gilt die Nutzungsgebühr so lange als entrichtet, bis TOC feststellt oder begründeten Anlass zu der Annahme hat, dassıı

3.4.1. die vom Kunden angegebenen Daten der Kreditkarte oder des Bankkontos falsch oder unvollständig sind,

3.4.2. Der Kunde nicht der berechtigte Kreditkarten- oder Bankkontoinhaber ist,

3.4.3. der Kunde aus sonstigen Gründen nicht oder nicht in vollem Umfang bezüglich der durch den Nutzungsvertrag begründeten finanziellen Verpflichtungen über das Kreditkarten- oder Bankkonto zu verfügen berechtigt ist,

3.4.4. der Kunde die TOC erteilte Ermächtigung widerrufen hat,

3.4.5. das Kreditkarten- oder Geldinstitut die von TOC aufgrund der Ermächtigung des Kunden angeforderte Zahlung nicht leistet, oder

3.4.6. der von TOC beim Kreditkarten- oder Geldinstitut des Kunden eingezogene Betrag ganz oder teilweise rückbelastet oder dessen Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht wird.

4. Folgen unpünktlicher oder fehlender Zahlung

4.1. Solange die Nutzungsgebühr nicht vollständig entrichtet ist oder nach Artikel 3.4. als entrichtet gilt, ist TOC berechtigt, sämtliche durch TOC nach diesen AGB zu erbringende Leistungen zu verweigern, insbesondere die Bereitstellung des Konferenz bzw. Besprechungsraumes abzulehnen.

4.2. Wenn einer der in Artikel 3.4.1.- 3.4.6. aufgeführten Fälle eintritt oder der Kunde eine ihm eingeräumte Zahlungsfrist nicht einhält, hat TOC das Recht,

4.2.1. seine Reservierungen zu stornieren und die Bereitstellung von gebuchten Räumen zu verweigern ohne dass dafür eine besondere Fristsetzung, Mahnung oder Benachrichtigung Voraussetzung ist,

4.2.2. weitere Reservierungen durch ihn oder für ihn als Konferenzgast abzulehnen,

4.2.3. ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu beauftragen,

4.2.4. in den in Artikel 3.4.6. aufgeführten Fällen (Rückbelastungen) für den TOC dadurch entstandenen, zusätzlichen Aufwand vom Kunden eine Rückbelastungspauschale in Höhe von € 18,00 zu verlangen, sofern der Kunde die Rückbelastung zu vertreten hat und es TOC nicht nachweist, dass durch die Rückbelastung lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist, und

4.2.5. sonstige Schäden vom Kunden ersetzt zu verlangen.

4.3. Die Zahlungsfrist überschreitende Außenstände werden gemäß § 288 II BGB mit einem monatlichen Verzugszins von 8% über dem Basiszinssatz belegt.

5. Nutzung der Konferenz-/Besprechungsräume

5.1. Eine Unter- oder Weitervermietung der Konferenz-/ Besprechungsräume sowie Verkaufsveranstaltungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch TOC.

5.2. Die Freischaltung der Schließanlage für den gebuchten Konferenz-/ Besprechungsraum erfolgt durch die Eingabe des Reservierungscodes an der Tür des Konferenz- bzw. Besprechungsraumes.

5.3. Das Rauchen und Mitführen von Tieren im Konferenz- bzw. Besprechungsraum ist nicht gestattet. Der Lärmpegel ist so gering zu halten, dass andere Kunden des TOC Business-Centers nicht beeinträchtigt werden.

5.4. Der Konferenz-/ Besprechungsraum steht dem Kunden an dem von ihm reservierten Tag während der gebuchten Zeit zur Verfügung. Sofern der Konferenz-/ Besprechungsraum nach Ablauf dieser Zeit nicht geräumt ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 120% der Nutzungsgebühr pro Stunde für jede angefangene Stunde zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen.

5.5. Bei der Verwendung eigener elektrischer Geräte des Kunden und hierdurch verursachter, überdurchschnittlicher Belastung des TOC-Stromnetzes, hat TOC das Recht, die entstandenen Stromkosten pauschal zu erfassen und dem Kunden aufzuerlegen. Durch die Verwendung elektrischer Geräte des Kunden auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des TOC Business-Centers Erfurt gehen zu Lasten des Kunden.

6. Haftung

6.1. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet TOC für Schäden wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten und unerlaubter Handlung, auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden stehen. Diese Haftungsbeschränkung und jede weitere Haftungsbeschränkung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch TOC oder seinen Erfüllungsgehilfen beruht.

6.2. TOC haftet nicht für Schäden, die einem Kunden durch vertragswidrige Nutzung des Konferenz-/ Besprechungsraumes durch andere Kunden, Dritte oder Besucher entstehen, es sei denn, TOC hat es grob fahrlässig oder vorsätzlich unterlassen, die zur Abwendung des Schadens erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Der Kunde stellt TOC von sämtlichen Rückgriffsansprüchen frei, die ein Haftpflicht- oder sonstiger Versicherer des Kunden, etwaiger Dritter und etwaiger Besucher gegen TOC im Zusammenhang mit den genannten Schäden erhebt.

6.3. TOC haftet ferner nicht für etwaige, dem Kunden im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Nutzung von Konferenz- und Besprechungsräumen (4.2.2.) entstandene Schäden. Bezüglich nach Beendigung des Vertrages zurückgelassener Unterlagen und Gegenstände trifft TOC keine Aufbewahrungspflicht, sofern es sich nicht erkennbar um Wertgegenstände handelt. TOC übernimmt für zurückgelassene Unterlagen und Gegenstände keine Haftung.

6.4. Der Kunde verpflichtet sich, mit den Konferenz- und Besprechungsräumen sorgfältig umzugehen und Schäden, die er, seine Mitarbeiter oder Besucher verursachen, TOC sofort zu melden. Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seine Mitarbeiter oder Besucher verursachte Schäden an Gebäude und Inventar. Über welches Inventar der betreffende Raum verfügt, entnimmt der Kunde der dem gebuchten Raum zugeordneten, auf der Reservierungsseite einsehbaren Inventarliste. Der Kunde ist verpflichtet, eine angemessene Haftpflichtversicherung sowie alle weiteren zur Deckung der genannten Schäden erforderlichen Versicherungen in angemessenem Umfang abzuschließen und TOC auf Anfrage nachzuweisen.

6.5. Für den etwaigen Verlust von Ausstattungsgegenständen haftet der Kunde ebenso wie für jegliche Schäden, die im Raum bzw. an Ausstattungsgegenständen festgestellt werden, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden bzw. Verlust schon bei Übernahme des Raumes vorgelegen hat.

6.6. Hat ein Dritter den Konferenz- / Besprechungsraum für den Kunden reserviert, haftet dieser TOC gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

7. Sonstiges

7.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.

7.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die –soweit rechtlich möglich- dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung entspricht. Dasselbe gilt für etwaige Lücken in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7.3. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.